EINKAUFSBESTELLUNGSBEDINGUNGEN UND -KONDITIONEN
Shanghai Zhansong Industrial Co., Ltd.
Überarbeitet: November 2025
Diese Einkaufsbestellungsbedingungen („Bedingungen“) gelten für alle Einkäufe, die getätigt werden von Shanghai Zhansong Industrial Co., Ltd. („Käufer“). Jeder Anbieter, der Waren oder Dienstleistungen („Lieferant“) als Reaktion auf eine Einkaufbestellung des Käufers liefert, erklärt sich damit einverstanden, an die nachstehenden Bedingungen gebunden zu sein.
1. Angebot, Annahme und Vertragsschluss
Jede vom Käufer erteilte Bestellung ist ein formelles Angebot zum Erwerb der darin beschriebenen Waren oder Dienstleistungen, vorbehaltlich dieser Bedingungen. Die schriftliche Bestätigung des Lieferanten, die Aufnahme der Produktion, der Versand der Waren oder die Erbringung der Dienstleistungen stellen eine vollständige Annahme der Bestellung dar und begründen eine verbindliche Vereinbarung.
Jeder Vorschlag des Lieferanten, der diese Bedingungen ergänzt, ändert oder widerspricht, wird ausdrücklich abgelehnt. Die Annahme der versandten Waren oder der erbrachten Dienstleistungen durch den Käufer darf nicht als Zustimmung zu zusätzlichen oder widersprüchlichen Bedingungen des Lieferanten interpretiert werden, egal ob diese in Angeboten, Rechnungen, Auftragsbestätigungen oder digitalen/klickbaren Dokumenten enthalten sind.
2. Rechnungsstellung und Zahlungsanforderungen
Der Lieferant stellt Rechnungen aus, die:
- Die genaue Bestellnummer referenzieren.
- Die auf der Bestellung angegebenen Mengen, Stückpreise, Versandbedingungen und Beschreibungen entsprechen.
- Nicht vor dem Versanddatum datiert sind, sofern nicht anders genehmigt.
Rechnungen sind umgehend nach Versand an die Buchhaltung des Käufers zu übermitteln. Zahlungsfristen richten sich nach den auf der Bestellung gedruckten Bedingungen, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
3. Lieferung, Versandbedingungen und Gefahrübergang
Sofern auf der Bestellung nicht anders angegeben, erfolgen Lieferungen gemäß den anwendbaren Incoterms® 2020 Regeln, die auf der Bestellung angegeben sind.
Für Waren, die außerhalb Deutschlands versendet werden, regelt der auf der Bestellung angegebene Incoterm vollständig die Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit Fracht, Versicherung und Zollabfertigung.
Der Lieferant verpflichtet sich:
- Sicherzustellen, dass die Waren zum oder vor dem vereinbarten Lieferdatum eintreffen, da die Zeit für die Erfüllung wesentlich ist.
- Unverzüglich den Käufer über jede vorhersehbare Verzögerung, Arbeitsstörung oder Logistikproblem informieren.
- Alle Risiken im Zusammenhang mit Verlust oder Beschädigung der Waren bis zur Lieferung gemäß dem festgelegten Incoterm tragen.
Der Käufer behält sich das Recht vor, Überlieferungen oder Frühlieferungen auf Kosten des Lieferanten abzulehnen, zurückzusenden oder mit reduziertem Preis zu akzeptieren.
4. Verpackung, Kennzeichnung und Versanddokumente
Der Lieferant muss alle Waren so verpacken, dass eine sichere Lieferung gewährleistet ist und die Waren vor Korrosion, Kontamination und mechanischen Schäden geschützt sind. Sofern nicht anders angegeben:
- Keine separaten Gebühren für Verpackung, Kistenbau oder Handling sind zulässig.
- Jeder Container muss deutlich die Bestellnummer, die Zieladresse und die Artikelkennung anzeigen.
- Jede Sendung muss eine detaillierte Packliste enthalten.
Das Nicht-Erfüllen dieser Anforderungen kann zu Zahlungsverzögerungen oder zur Ablehnung der Sendung führen.
5. Inspektion, Ablehnung und Abhilfemaßnahmen
Alle Waren und Dienstleistungen unterliegen der Inspektion und Prüfung durch den Käufer zu jeder angemessenen Zeit – sowohl bei dem Lieferanten als auch bei Ankunft in der Einrichtung des Käufers.
Die Zahlung durch den Käufer stellt keine Annahme dar. Der Käufer kann Waren ablehnen, die in Menge, Qualität, Verarbeitung oder Dokumentation nicht konform sind.
Bei Ablehnung muss der Lieferant umgehend:
- Die Waren auf eigene Kosten ersetzen or
- Alle Transport- und Handhabungskosten im Zusammenhang mit Rücksendungen tragen.
Der Käufer kann sich entscheiden, defekte oder nicht konforme Artikel zu behalten und den Kaufpreis entsprechend zu reduzieren.
6. Werkzeuge, Vorrichtungen und vom Käufer Eigentum befindliche Materialien
Alle vom Käufer bereitgestellten oder bezahlten Formen, Werkzeuge, Vorrichtungen, Vorrichtungen oder spezielle Ausrüstungen bleiben alleiniges Eigentum des Käufers. Der Lieferant muss:
- Diese Eigentumsrechte ausschließlich für vom Käufer genehmigte Arbeiten verwenden.
- Vom Käufer Eigentum befindliche Materialien in gutem Betriebszustand halten und versichern.
- Alle vom Käufer Eigentumsvorbehaltenen Gegenstände sofort auf Verlangen zurückgeben.
7. Eigentum an Arbeitsergebnissen und geistigem Eigentum
Alle Zeichnungen, Spezifikationen, Konstruktionsdokumente, Prototypen, Software und alle anderen Arbeitsergebnisse, die im Rahmen einer Bestellung erstellt oder geliefert werden, sind ausschließlich Eigentum des Käufers, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Der Lieferant muss die erforderlichen Dokumente unterzeichnen, um das Eigentum des Käufers an solchen Materialien zu sichern, einschließlich Abtretungen von Urheberrechten, Patenten und verwandten Rechten.
Der Lieferant darf das Arbeitsergebnis des Käufers nicht beanspruchen, registrieren, reproduzieren oder für andere Zwecke als die Erfüllung der Bestellung verwenden.
8. Vertraulichkeit
Der Lieferant behandelt alle nicht-öffentlichen Informationen, die er vom Käufer erhält, streng vertraulich. Solche Informationen umfassen, sind aber nicht beschränkt auf, Produktdesigns, Bearbeitungsparameter, Kundenlisten, Geschäftspläne und Betriebsprozesse. Der Lieferant verpflichtet sich:
- Vertrauliche Informationen nur zur Erfüllung der Bestellung zu verwenden.
- Sie nur mit Mitarbeitern oder Subunternehmern zu teilen, die einen legitimen Bedarf haben, sie zu kennen.
- Alle vertraulichen Informationen auf Verlangen des Käufers zurückzugeben oder zu vernichten.
Diese Verpflichtungen bleiben auch nach Abschluss oder Beendigung der Bestellung bestehen.
9. Ursprungszeugnisse und Dokumentation
Der Lieferant muss mindestens jährlich und bei jeder Änderung des Herstellungsortes genaue Ursprungszeugnisse und zugehörige Dokumente vorlegen.
Das Versäumnis, die erforderlichen Ursprungsdokumente vorzulegen, kann zu verzögerter Zahlung oder Stornierung der Bestellung führen.
10. Garantien
Der Lieferant garantiert ausdrücklich, dass alle Waren:
- frei von Mängeln in Design, Material und Verarbeitung sind.
- Vollständig den Spezifikationen, Zeichnungen, Mustern und Qualitätsanforderungen des Käufers entsprechen.
- Für den vorgesehenen Zweck geeignet sind.
- Unter Verwendung geeigneter Prozesskontrollen und Qualitätssysteme hergestellt wurden.
Diese Garantien ergänzen alle gesetzlichen oder erweiterten Garantien, die gesetzlich oder nach Branchenstandards gewährt werden.
11. Nicht-Verletzung
Lieferant garantiert, dass die gelieferten Waren und Dienstleistungen keine Patente, Urheberrechte, Marken oder sonstigen geistigen Eigentumsrechte in irgendeiner Gerichtsbarkeit verletzen, es sei denn, eine solche Verletzung ergibt sich direkt aus den spezifischen schriftlichen Konstruktionsanweisungen des Käufers.
12. Einhaltung geltender Gesetze und Standards
Der Lieferant muss alle anwendbaren nationalen und internationalen Gesetze, Vorschriften und Branchenstandards einhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
- Produktsicherheits- und Umweltvorschriften (z.B. RoHS, REACH, WEEE).
- US FDA- und GMP-Standards, falls zutreffend.
- Arbeits- und Gesundheitsschutzvorschriften.
Der Lieferant muss den Käufer innerhalb von 24 Stunden über Anfragen oder Inspektionen durch Aufsichtsbehörden im Zusammenhang mit den an den Käufer gelieferten Waren informieren.
13. Ethisches Verhalten und Unternehmensverantwortung
Der Lieferant muss Geschäfte ethisch und rechtmäßig führen, faire Arbeitspraktiken einhalten und sichere Arbeitsbedingungen gewährleisten. Der Lieferant darf sich nicht an Bestechung, Korruption, Diskriminierung, Zwangsarbeit, Kinderarbeit oder unsicheren Umweltpraktiken beteiligen.
Der Käufer behält sich das Recht vor, die ethische Konformität des Lieferanten zu prüfen.
14. Rückrufe und Korrekturmaßnahmen
Wenn gelieferte Waren einem Rückruf, einer Sicherheitsmitteilung, einer Marktrücknahme oder einer Korrekturmaßnahme unterliegen, muss der Lieferant:
- Den Käufer umgehend informieren.
- Alle mit dem Rückruf oder der Korrekturmaßnahme verbundenen Kosten tragen.
- Vollständig mit dem Käufer, den Aufsichtsbehörden und betroffenen Kunden zusammenarbeiten.
Der Käufer behält sich das alleinige Recht vor, Rückrufstrategien und -kommunikation zu bestimmen.
15. Gefahrstoffe
Der Lieferant muss im Voraus alle Materialien offenlegen, die potenzielle Gefahren für die menschliche Gesundheit, Eigentum oder die Umwelt darstellen, und alle erforderlichen Sicherheitsdatenblätter und Kennzeichnungen bereitstellen.
16. Einhaltung von Konfliktmineralien
Lieferant soll verantwortungsvolle Beschaffungspraktiken gemäß OECD-Richtlinien und geltendem Recht in Bezug auf Zinn, Wolfram, Tantal und Gold (3TG) einhalten. Lieferant garantiert, dass die an den Käufer gelieferten Materialien keine Konfliktmineralien aus verbotenen Regionen enthalten.
Lieferant stellt auf Anfrage unterstützende Dokumentation bereit.
17. Qualitätsmanagement und Rückverfolgbarkeit
Lieferant soll sicherstellen:
- Vollständige Rückverfolgbarkeit der Rohstoffe und Prozesse.
- Verhinderung, Identifikation und Korrektur von nicht konformen Produkten.
- Benachrichtigung des Käufers über wesentliche Änderungen im Prozess, in der Anlage oder im Design.
Mit den mit den Bestellungen des Käufers verbundenen Aufzeichnungen müssen mindestens aufbewahrt werden ein (1) Jahr sofern nicht anders angegeben.
18. Kündigung
Der Käufer kann jede Bestellung ganz oder teilweise kündigen:
- Aus wichtigem Grund, wenn der Lieferant eine Verpflichtung verletzt.
- Ohne Grund, jederzeit vor Versand oder Abschluss der Dienstleistung.
Bei Kündigungen ohne Grund im Zusammenhang mit maßgeschneiderten Waren oder Dienstleistungen erstattet der Käufer dem Lieferanten die nachweisbaren, angemessenen, nicht wiederherstellbaren Kosten, die bis zum Kündigungsdatum entstanden sind, jedoch nicht den Wert der Bestellung übersteigen.
19. Schadloshaltung
Der Lieferant stellt den Käufer von allen Kosten, Schäden, Ansprüchen oder Haftungen frei, die sich aus folgenden Gründen ergeben:
- Verstoß des Lieferanten gegen Garantien oder Verpflichtungen.
- Produktmängel oder -ausfälle.
- Verletzungen oder Sachschäden im Zusammenhang mit gelieferten Waren oder Dienstleistungen.
Diese Verpflichtung schließt Schäden aus, die nachweislich ausschließlich durch Fahrlässigkeit des Käufers verursacht wurden.
20. Untervergabe
Der Lieferant darf keine Teile der Herstellung oder Serviceleistung ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers untervergeben oder übertragen.
21. Versicherungsanforderungen
Der Lieferant muss eine Versicherung abdecken, die mit vorsichtiger industrieller Fertigungspraxis übereinstimmt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Produkthaftpflicht, Arbeitsschutz und allgemeine Betriebshaftpflicht. Nachweis der Versicherung muss auf Anfrage erbracht werden.
22. Steuern
Sofern im Bestellauftrag nicht anders angegeben, ist der Lieferant für alle Steuern im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Lieferung von Waren oder Dienstleistungen verantwortlich, ausgenommen die Einkommenssteuer des Käufers.
23. Status als unabhängiger Auftragnehmer
Der Lieferant ist ein unabhängiger Auftragnehmer und kein Mitarbeiter, Vertreter, Partner oder Bevollmächtigter des Käufers. Der Lieferant ist allein verantwortlich für Vergütung, Versicherung und rechtliche Einhaltung für seine Mitarbeiter.
24. Anwendbares Recht und Streitbeilegung
Diese Bedingungen und der zugehörige Bestellauftrag unterliegen den Gesetzen der Volksrepublik China, ohne Rücksicht auf kollisionsrechtliche Grundsätze.
Das Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung.
Streitigkeiten werden durch Verhandlung beigelegt, und falls keine Einigung erzielt wird, werden sie einem mutually vereinbarten Schiedsgericht in Shanghai vorgelegt.
25. Gesamte Vereinbarung und Änderungen
Diese Bedingungen zusammen mit der geltenden Bestellnummer stellen die vollständige und ausschließliche Vereinbarung zwischen Käufer und Lieferant dar.
Änderungen oder Verzichtserklärungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und vom Käufer unterzeichnet sind.
Das Nichtdurchsetzen einer Bestimmung durch den Käufer stellt keinen Verzicht auf diese oder andere Bestimmungen dar.
Käuferinformationen
Shanghai Zhansong Industrial Co., Ltd.
E-Mail: JMJG_SZ@163.com
Telefon: +86-150-6245-3593
Adresse: Shanghai, China
Webseite: https://zscncparts.com/
